BVfK - Wochenendticker 2. Februar 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

---

Das Geschäft mit den Verkehrstoten: Stimmungmache versus Fakten.

 

Skifahren lebensgefährlicher als Autobahnfahren?

 

Dieselskandal und Fahrverbote sind eine vorübergehende Episode.

 

Deal? 130 km/h Höchstgeschwindigkeit gegen 100 km/h Mindestgeschwindigkeit!

 

VW kommt nicht zur Ruhe. Erhöhte Verbrauchswerte beim Porsche 911 – Selbstanzeige beim KBA

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

WhoBuysMyCar wird Fahrzeugankauf.de

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Wann haftet der Händler für Kraftstoff-Mehrverbrauch?

 

Autorechtstag wieder auf dem Petersberg.

 

AUTORECHTSTAG - AKTUELL: Schwächelnde Fahrverbote

 

Mitgliederinformationen zum Deutschen Autorechtstag  2019

---

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Rund 20.000 Verkehrstote, mithin die Bevölkerung einer Kleinstadt, waren im Jahr 1970 in Westdeutschland zu beklagen. Gut 3000 waren es in 2018 in Gesamtdeutschland. Davon etwa 400 auf Autobahnen - viele wegen überhöhter Geschwindigkeit.

Wenn allerdings ein LKW mit 80 km/h in ein Stauende fährt oder jemand mit 100 km/h auf glatter Fahrbahn gegen einen Brückenpfeiler rast, ist das genauso ein Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit, wie wenn ein PKW mit 180km/h aus der Kurve fliegt.

Niemand weiß im Grunde genommen, wie viele Unfälle verhindert oder weniger schlimme Folgen haben würden, wenn auf Autobahnen nur noch 130 km/h erlaubt wären. Dies auch deshalb, da sich mit hoher Wahrscheinlichkeit viele nicht an dieses Tempolimit halten werden, wozu auch Selbstmörder/innen zählen, von denen es in Deutschland pro Jahr mindestens 9.000 gibt und bei denen ein spektakulärer Autobahnunfall zu den beliebten Vollzugsmethoden zählt.

All diese Zahlen hält das Statistische Bundesamt bereit und man fragt sich, warum sich Medienformate wie das „heute-journal“, welche sich für sachlich und objektiv halten, Berichte zum Tempolimit bringen, wo Zahlen und Interviews so geschickt ausgesucht und gemischt werden, dass am Ende kein anderer Rückschluss bleibt: Nur ein neues Gesetz gegen den automobilen Geschwindigkeits-Wahnsinn kann die Nation retten.

Das ist genauso falsch, wie ein sicherlich nachvollziehbarer Rückschluss, von den gut 400 Unfallopfern wäre kein einziger durch ein Tempolimit gerettet worden. Man darf sich allerdings fragen, warum man sich nicht mit der gleichen Intensität um andere Gefahrenursachen mit gleichem oder größerem Potenzial kümmert, wie etwa Sportunfälle. So sterben pro Jahr in den Alpen etwa 100 Skifahrer, obwohl sie deutlich weniger Strecken zurücklegen, als Autobahnfahrer. Statistisch gesehen ist es übrigens im Bett am gefährlichsten - nicht nur, da man auch hier "Sport" treiben kann...

Welche Erkenntnis kann man aus all dem gewinnen? Wir leben in sehr unruhigen Zeiten und man muss gewaltig aufpassen, sich nicht durch irgendwelche Schreihälse, mögen sie noch so elegant verpackt sein, in die Irre führen zu lassen.

Wir müssen versuchen, uns einen möglichst objektiven Blick für die Dinge zu bewahren, um dann wohlüberlegt und besonnen die Situation zu interpretieren. Das Ergebnis geben wir dann Ihnen, verehrte BVfK-Mitglieder an die Hand, damit Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher ausrichten können.

Man kann davon ausgehen, dass Dieselskandal und Fahrverbote eine, wenn auch sehr schmerzhafte, dennoch vorübergehende Episode in einem von Mobilität und persönlicher Freiheit geprägten Zeitalter sein werden, in dem unser Land immer besondere Maßstäbe gesetzt hat. Sei es beim technischen Fortschritt oder der Sicherheit auf unseren Straßen und ganz besonders bei der Sauberkeit unserer Umwelt.

Wenn jemand röchelnd und hustend am Stuttgarter Neckartor vorbei geht, dann nicht aufgrund der gar nicht so schlechten Luft, sondern derzeit öfter, da jemand mit einer Fernsehkamera nebenherläuft. Man sollte sich, besonders wenn man nicht mit Populisten in einen Topf geworfen werden will, mit vorschneller Medienschelte zurückhalten. Man sollte sich aber auch darüber im Klaren sein, dass wir gerade einen mit höchst unlauteren Methoden betriebenen ideologischen Kampf gegen das Automobil erleben, der vor keiner Halbwahrheit und Lüge haltmacht.

Die Arbeitsgruppe "Fahrverbote..." des Verkehrsgerichtstages 2019 hat, wie im letzten Wochenendticker berichtet, auch durch Mitwirken des BVfK die Wende gebracht und man konnte den Stimmungsumschwung in den meisten Talkshows der letzten Woche spüren. Die Tempo-130-Debatte scheint da wie ein letztes Aufbäumen der Anti-Auto-Fraktion.

Man könnte ja einen Deal anbieten: Wir stimmen der Höchstgeschwindigkeit 130 km/h zu, wenn Ihr uns dafür eine Mindestdurchschnittsgeschwindigkeit von 100 km/h bei normalen Witterungsverhältnissen garantiert, indem Ihr für adäquate Verkehrsfläche und weniger Baustellen sorgt und die Einnahmen aus Kfz- und Mineralölsteuern auch dementsprechend einsetzt und nicht zweckentfremdet.

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

---

VW  kommt nicht zur Ruhe. Erhöhte Verbrauchswerte beim Porsche 911 – Selbstanzeige beim KBA

Der Volkswagen-Konzern produziert weiter negative Schlagzeilen. In der vergangenen Woche sah man sich zu einer Selbstanzeige beim KBA veranlasst. Hintergrund sind erneut zu hohe Verbrauchswerte. Diesmal geht es um Fahrzeuge der Tochterfirma Porsche Typ 911 aus den Baujahren 2016 und 2017. Warum die Sportautos mehr Benzin verbrauchen und deshalb auch mehr Kohlendioxid ausstoßen, ist bislang zwar unbekannt.

Porsche selbst deutete jedoch bereits an, dass nachträglich Unregelmäßigkeiten beim Luftwiderstand im Testverfahren auf dem Rollenprüfstand aufgefallen seien. Insbesondere nach Umstellung des Prüfstandards von NEFZ auf WLTP werden Luft- und Rollwiderstand bei der Messung von Verbrauch und Emissionen stärker berücksichtigt, um praxisgerechtere Werte zu erhalten. Möglicherweise sind die im Test unter Laborbedingungen ermittelten und in der Typgenehmigung daraufhin angegebenen Werte daher zu gering.

Rechtliche Konsequenzen?

Trotz der Selbstanzeige könnten VW und der Tochter Porsche nun wieder rechtliche Probleme ins Haus stehen. Denkbar sind an dieser Stelle Nachforderungen der Steuerbehörden wegen höheren CO₂-Ausstosses, Geldstrafen von deutschen und amerikanischen Behörden wegen Verstößen gegen das Zulassungsverfahren, aber natürlich auch Ansprüche der einzelnen Kunden. Doch welchen Forderungen kann sich ein Verkäufer in solchen Fällen ausgesetzt sehen? Hierüber informiert Sie die BVfK-Rechtsabteilung an gewohnter Stelle (s.u.)

---

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WhoBuysMyCar wird Fahrzeugankauf.de

Jetzt wo die Prozesse für die BVfK-Ankaufplattform größtenteils optimiert sind, ist es an der Zeit, für viele gute Fahrzeuge zu sorgen, wenngleich wir mit der Entwicklung und Optimierung noch lange nicht am Ende sind. Der neue Domainname „Fahrzeugankauf.de“ der BVfK-Ankaufplattform ist nicht nur aussagekräftig für das, was auf der Plattform geschieht, sondern hat auch noch einen entscheidenden Vorteil in der Suchmaschinenoptimierung – der neue Name ist gleichzeitig Suchbegriff vieler Anbieter von privaten Fahrzeugen, die im Netz Ihr Fahrzeug bewerten und verkaufen wollen.

Als Fahrzeugankauf.de werden wir künftig also noch besser im Netz gefunden und wir werden alle Kräfte daran setzen um jede Menge Traffic zu generieren.

Wann es soweit ist?

Die Umstellung wird zu Beginn der nächsten Woche erfolgen und die Plattform wird für ein paar Stunden nicht erreichbar sein. Wir sind gut vorbereitet und hoffen, dass wir recht schnell wieder online sind.

Ändert sich etwas für die BVfK-Händler, die schon dabei sind?

Im Grunde nicht, nur der Domainname, die E-Maildaressen und das Logo ändern sich, die Plattform bleibt dieselbe. Damit Sie wie gewohnt ans Ziel kommen, richten wir eine Umleitung von WhoBuysMyCar auf die neue Domain ein, somit erreichen Sie die BVfK-Akaufplattform garantiert.

Auch die Login-Daten ändern sich nicht, so dass Sie sich mit Ihren gewohnten Anmeldedaten Zugang zum Händlerbereich der Plattform verschaffen können.

Mit den Nutzern des BVfK-MyCar-Plugins, einer Funktion, um die eigenen Fahrzeuge SEO- / Google-optimiert auf seiner Homepage darzustellen, treten wir kurzfristig in Kontakt, da eine kleine Änderung erforderlich ist, damit es auch weiterhin reibungslos funktioniert.

Für die Nutzer, die das Ankaufformular der Plattform nutzen, ändert sich vorerst nichts, da es ja die Umleitung gibt. Hier werden wir zur Sicherheit aber auch kurzfristig Kontakt zu den Händlern aufnahmen um den iFrame anzupassen auf die neue Domain.

Auf das uns die Anbieter künftig noch leichter finden und unseren BVfK-Händlern viele gute Fahrzeugangebote in die Plattform einstellen. 

Wer jetzt noch nicht dabei ist, verpasst möglicherweise das ein oder andere gute Angebot. Unterhalb dieses Beitrags erfahren Sie, wie Sie sich für die BVfK-Ankaufplattform registrieren können.

Ihre BVfK-IT

**************************

Noch nicht bei der BVfK-Ankaufplattform dabei? 

Jetzt für BVfK- Fahrzeugankauf.de registrieren:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein:

            >>> Zum Login auf BVfK.de

2 Schritt: >>> Lassen Sie sich für die Ankaufplattform registrieren

Hier geht´s zum: >>> Ideen-Projektplanungsforum

---

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Wann haftet der Händler für Kraftstoff-Mehrverbrauch?

Nicht nur der Hersteller, auch der gewerbliche Verkäufer haftet (Letzterer bekanntermaßen verschuldensunabhängig), wenn der Kraftstoffverbrauch erheblich von den Werksangaben abweicht. Doch so ganz einfach ist es für den Kunden nicht, wenn wer glaubt, er müsse nur die Werksangaben mit seinem realen Verbrauch vergleichen. Er wird zwar in der Regel einen erheblichen Mehrverbrauch feststellen, irrt jedoch, wenn er glaubt, nun für die Differenz abkassieren zu können. Wenn überhaupt, dann geht es um Differenzen unter gleichen Bedingungen und dafür muss jedes angeblich von Mehrverbrauch betroffene Auto einzeln auf den Prüfstand. Bevor es dann zu einem endgültigen Ergebnis kommt, müssen noch verbrauchsfördernde Besonderheiten, wie Mehrgewicht, breitere Reifen oder Zusatzaggregate berücksichtigt werden. Wenn sich dann am Ende herausstellt, dass die Herstellerangaben unter diesen Bedingungen um mehr als 4 % nach oben abweichen, dann sind Ansprüche wegen Kaufpreisminderung oder Schadensersatz denkbar, ab 10 % steht dem Kunden u.U. auch die Möglichkeit des Rücktritts zu.

Das kann dann für den Händler richtig teuer werden, denn er muss auch noch die Kosten des verlorenen Gerichtsprozesses tragen, bei denen das Gutachten in Höhe mit 5.000 - 10.000 € besonders zu Buche schlägt.

Es gilt daher die Empfehlung, sich durch Testfahrten und Vergleiche mit anderen Fahrzeugen gleichen Typs einen persönlichen Eindruck davon zu verschaffen, ob tatsächlich einen überproportionalen Mehrverbrauch vorliegt und es dann nicht auf ein teures Verfahren ankommen zu lassen. Referenzwerte findet man in Testberichten, wo der Kraftstoffverbrauch unter Normalbedingungen ermittelt wird.

Erinnerungen an die Petersberger Runde 2013

Der BVfK beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit dieser Thematik. Hintergrund ist, dass die unter Laborbedingungen ermittelten Verbrauchs- und Emissionswerte im normalen Fahrbetrieb fast immer deutlich überschritten werden. Die aktuelle Umstellung auf WLTP hat zwar für eine Annäherung gesorgt, aber das Problem sicherlich nicht gelöst. Zudem müssen insbesondere bei Gebrauchtwagen auch individuelle Einflüsse wie Fahrstil, Einsatzart, Temperatur, Reifengröße, Fahrzeuggewicht und Sonderausstattungen bei der Bestimmung des tatsächlichen Verbrauchs berücksichtigt werden.

Auf die dadurch entstehenden Haftungsrisiken für Verkäufer hat der BVfK schon 2013 in der sog. Petersberger Runde zum Auftakt des 6. Deutschen Autorechtstags hingewiesen. Die seinerzeit vertretenen Experten teilten die Bedenken des BVfK und forderten im Ergebnis, dass die von der Praxis weit entfernten theoretischen Verbrauchswerte nicht zum Nachteil des Autohandels ausgelegt werden dürfen. Sie sprachen in diesem Zusammenhang die Empfehlung an Hersteller, Werbetreibende und Händler aus, die auf dem Prüfstand ermittelten Werte durch geeignete Erläuterungen zu relativieren. Dem Käufer müsse deutlich gemacht werden, dass die tatsächlichen Verbrauchs- und Emissionswerte deutlich über den offiziellen Angaben liegen. Der BVfK hat seither eine entsprechende Klausel in sein Vertragswerk integriert.

Ihre BVfK- Rechsabteilung

---

AUTORECHTSTAG - AKTUELL: Schwächelnde Fahrverbote

Gegen „schmutzige Dieselautos“ (die man auch am Zustand der Rückbank erkennt, wenn dort Kinder sitzen) helfen nur Fahrverbote, denn ein Diesel ist am ehesten sauber, wenn er nicht benutzt wird. Doch allem Anschein nach dreht sich der Wind bei der Verhängung von Fahrverboten für sog. Fahrzeuge mit Emissionshintergrund. Bei Dieselfahrern ist die Stimmung ohnehin längst im Keller und es kommt bereits zu Demonstrationen. Erst die immensen Wertverluste und nun die Fahrverbote. Viele Dieselgeschädigte dürfen schon jetzt nicht mehr auf den ihnen vertrauten, kurzen und schnellen Wegen zur Arbeit fahren und müssen auf überlastete Schleichwege ausweichen, die schlimmstenfalls durch verkehrsberuhigte, mit künstlichen Hindernissen bestückte Tempo-30-Zonen der Wohngebiete führen, vorbei an Schulen und Kindergärten und zur Freude der dortigen Anwohner. Für die Umwelt haben Fahrverbote bisher nichts bewirkt. Das Gegenteil ist eingetreten: Die Messstation Max-Brauer Allee in Hamburg verzeichnet seit Inkrafttreten des Fahrverbots einen Anstieg der Stickstoffdioxydwerte von ca. 4%. Die Dieselprämie hat für die Umwelt - um die es den klagefreudigen Helfern angeblich geht - ebenfalls nichts gebracht. Die „schmutzigen Diesel“ fahren weiterhin auf dieser Welt, nur eben in Tschechien, Rumänien, Polen und anderswo.

Es sind aber nicht nur die Dieselfahrer, bei denen sich Verärgerung und Frust aufgestaut haben. Renommierte Lungenfachärzte äußern sich erstmals kritisch zu den Fahrverboten, weil sie die Grenzwerte für zu niedrig halten. Kfz-Sachverständige haben festgestellt, dass viele Messstellen in Deutschland, darunter auch diejenige am Stuttgarter Neckartor, falsch positioniert wurden. Es fehlen die erforderlichen Mindestabstände und der für den Luftaustausch nötige Freiraum. Die Österreicher haben es besser gemacht, denn ihre 17 Messstationen im verkehrsreichen Wien liefern fortlaufend „hervorragende Werte“ zur Luftgüte, welche stundengenau auf der städtischen Homepage ablesbar sind.

Nun haben sich auch die Juristen zu Wort gemeldet, weil sie erkannt haben, dass die derzeitige rechtliche Grundlage für das Aufstellen der Messstationen in Deutschland nicht dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot genügt. Dies ist die Kernaussage des 57. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2019 und das Fazit zahlreicher Beiträge in juristischen Fachzeitschriften. Der mit ausgewiesenen Experten aus unterschiedlichen Rechtsgebieten besetzte Arbeitskreis VII des Verkehrsgerichtstages, der sich unter fachkundiger Leitung von Rechtsanwalt und Notar Christian Reinicke mit den Dieselfahrverboten befasst hat, ist mit seinen Empfehlungen offenbar im Verkehrsministerium auf offene Ohren gestoßen, wo man sich jetzt ernsthaft darum bemüht, die Geister, die man rief, wieder in die Flasche zu bekommen.
Und nun zur Botschaft des Verfassers dieser Zeilen: Wegen seiner Aktualität und Brisanz gehört das facettenreiche Thema „Fahrverbote“ unbedingt auf den diesjährigen Autorechtstag. Darin sind sich die Veranstalter einig. Die mit den Fahrverboten verbundenen rechtlichen Probleme werden am Montag, dem 18. März 2019 in einem erweiterten Zeitfenster im Rahmen des Beitrags „Aktuelles aus der Autobranche“ unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse und Entwicklungen ausführlich behandelt und mit den Teilnehmern diskutiert.


Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt, Vorstand Deutscher Autorechtstag.

---

Autorechtstag vom 18. - 19. März wieder auf dem Petersberg. 

Zwei Jahre Zwangspause vom geschichtsträchtigen Ort und vorübergehender Umzug ins MARITIM am Fuß des Drachenfels waren vorordnet, um das historische Gebäude mitsamt Hotel auf den neusten Stand zu bringen. Nun tagen Deutschlands Blech-Juristen und die an deren Themen Interessierten wieder hoch über dem Rhein.

(Bild links: Zurück auf dem Petersberg: Der VIP-Oldtimer-Shuttle des Deutschen Autorechtstags)

Dort, wo Adenauer nach dem Zweiten Weltkrieg von den Hohen Kommissaren der Siegermächte das „Petersberger Abkommen“ entgegennahm, das der noch jungen BRD den Beitritt in internationale Organisationen ermöglichte, dort wo hohe Staatsgäste, wie Schah Reza Pahlewi und Kaiserin Soraya, die Königin Elizabeth II., Michail und Raissa Gorbatschow, Kaiser Akihito, Nelson Mandela, Bill Clinton, Königin Margarete II nächtigten und vom russischen Staatschef Leonid Breschnew 1973 der vielleicht berühmteste Unfallwagen produzierte wurde, werden vom vom 18. - 19. März wieder einmal die Spitzen der Deutschen Autolobby mit den maßgeblichen Köpfen deutscher und europäischen Autorechts zum Dialog über brisante und klärungsbedürftige Rechtsthemen rund ums Automobil. 

Breschnews Auto erlitt übrigens einen Totalschaden, als er auf der serpentinenreichen Zufahrt zu seinem Staatsquartier mit seinem Gastgeschenk, einem nagelneuen Mercedes 450 SLC aus einer Kurve flog und das Lamellen-Coupé bereits bei der ersten Probefahrt hinunter ins Tal zerstörte, als er auf den Findlingen einer der Kurvenbegrenzungen landete.

Der vollendete Abflug ins Rheintal wurde dem zweitmächtigsten Mann der Welt allerdings erspart - wie hätte sich die Welt wohl sonst verändert?

Die älteren von uns wissen: Die 107er eigneten sich eher zum Cruisen, als zum Rasen.  Solche und andere spezifische Besonderheiten eines Autos treten immer wieder dann in den Vordergrund, wenn es bei einem Problem heißt: "Ist das denn normal?"

Damit der Jurist nicht immer nur antwortet: „Es kommt darauf an!“, benötigt es unzählige Klärungsprozesse. Einer der effizientesten und wertvollsten: Der Deutsche Autorechtstag!

 

www.deutscher-autorechtstag.de

 

---

Mitgliederinformationen zum Deutschen Autorechtstag 2019

BVfK-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen. Informieren Sie sich hier:

 >>> Zur Agenda des 12. Deutschen Autorechtstags

>>> Zur Online-Anmeldung des 12. Deutschen Autorechtstags

 Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag

Leitung/Vorstand: Prof. Dr. Ansgar Staudinger; RA Dr. Kurt Reinking; BGH-Richter a.D. Wolfgang Ball. Beirat: Silvia Schattenkirchner, Ulrich Dilchert, Ansgar Klein, Marcus Gülpen. Veranstalter: ADAC eV; BVfK eV; ZDK eV. c/o BVfK e.V. Bundeskanzlerplatz / Reuterstr.241 D-53113 Bonn. Verantwortlich: Ansgar Klein. Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FA.

 

www.deutscher-autorechtstag.de  info@deutscher-autorechtstag.de

---